Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher

Sie möchten gerne mit Kindern arbeiten und Erzieher(in) werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten für den Ablauf der Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher. Für beide benötigen Sie mindestens einen mittleren Bildungsabschluss. Folgen Sie den Links für detailliertere Informationen zu den einzelnen Schularten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. einschlägige Berufsausbildung, Abitur, Fachhochschulreife oder Abschluss von Klasse 12 des SGGS) können Sie auch direkt in die Fachschule einsteigen.

KLASSISCHE AUSBILDUNG

  1. Zuerst besuchen Sie für ein Schuljahr das einjährige Berufskolleg für Praktikantinnen/ Praktikanten (1BKSP). Dort finden in der Woche drei Schul- und zwei Praxistage statt.
    Der Besuch dieses Berufskollegs ist nicht notwendig, wenn Sie bereits eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung haben.
  2. Anschließend geht es für zwei Schuljahre weiter mit der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP).
    Hier finden in der Woche vier Schultage und ein Praxistag statt. Während dieser zwei Jahre können Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife durch Teilnahme an Zusatzunterricht im Fach Mathematik erlangen.
  3. Den Abschluss der Ausbildung bildet das Berufspraktikum (2BKSPBP).
    In diesem Jahr sind Sie fest in einer Einrichtung und treffen sich zu einzelnen Fortbildungsveranstaltungen an der Schule.

Wir bieten die klassische Erzieher(innen)-Ausbildung auch in Teilzeitform (BKSPT) an.

PRAXISINTEGRIERTE AUSBILDUNG

Sie besuchen drei Schuljahre die Fachschule für Sozialpädagogik – praxisintegrierte Ausbildung (BKSPIT). Hierzu schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer geeigneten Kindertagesstätte ab. An Schultagen sind Sie an drei Tagen in der Woche an der Schule. Die restlichen Tage – auch in den Schulferien, es sei denn, Sie nehmen Urlaubstage in Anspruch – arbeiten Sie in Ihrer Einrichtung. Von Ihrem Träger erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung.

Zugangsvoraussetzungen sind hier ein abgeschlossenes Abitur oder die Fachhochschulreife. Mit einem mittleren Bildungsabschluss sind die Voraussetzungen in Kombination mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einer mindestens zweijährigen Vollzeittätigkeit, der Führung eines Familienhaushaltes, der Tätigkeit als Tagesmutter oder dem Besuch des 1BKSP, 1BKST oder 1BKEE erfüllt.

Beachten Sie die detaillierten Zugangsvoraussetzungen im Schulartflyer.

Archivmaterial

Älterer Imagefilm für die Abteilung Sozialpädagogik. Inzwischen wurde die Abteilungsleitung von Herrn Bodart übernommen.